Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 167

Strafprozeßordnung · Zweiter Abschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage

§ 167 Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft

Bundesrecht Aktiv

In den Fällen der §§ 165 und 166 gebührt der Staatsanwaltschaft die weitere Verfügung.