Neues Verfahren für die Anwaltszulassung
Wer als Rechtsanwalt im Kreis Lindenberg tätig werden will, durchläuft künftig eine schriftliche und mündliche Prüfung.
Die Justizverwaltung hat das Verfahren zur Erteilung der Anwaltszulassung neu geregelt. Anträge werden über den Bürgerservice gestellt.
Nach Eingang des Antrags wird ein Prüfungstermin vergeben. Geprüft werden Kenntnisse im Straf-, Zivil- und Verfahrensrecht. Wer besteht, wird in das öffentliche Anwaltsregister eingetragen und erhält eine Zulassungsurkunde.
Berufsrechtliche Verstöße werden vom Kreisgericht geahndet und können bis zum Entzug der Zulassung führen.
Herausgegeben von Ministerialdirektor, Kreisgericht Lindenberg.