Verkündung: Ärzte-, Pflege- und Rettungsdienstgesetz
Das ÄPRD-Gesetz regelt Organisation, Zuständigkeiten und Medikamentenfreigaben im Gesundheitswesen des Kreises Lindenberg.
Das Kreisgericht Lindenberg verkündet das Ärzte-, Pflege- und Rettungsdienstgesetz (ÄPRD-Gesetz).
Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Organisation, Zusammenarbeit und Aufgabenwahrnehmung des ärztlichen Dienstes, des Pflegedienstes und des Rettungsdienstes. Es gilt für alle öffentlichen medizinischen Einrichtungen sowie deren Beschäftigte.
Besondere Bedeutung haben die Freigabestufen RS, NFS und NA für die Verabreichung von Arzneimitteln. Wer außerhalb seiner Freigabestufe verabreicht, handelt ohne Rechtsgrundlage, sofern keine unmittelbare ärztliche Anordnung vorliegt.
Der vollständige Wortlaut steht im Gesetzbuch des Kreises zur Einsicht bereit.
Herausgegeben von Ministerialdirektor, Kreisgericht Lindenberg.