§ 30 Unerlaubter Waffenbesitz
Bundesrecht
Vergehen Aktiv
Wer eine erlaubnispflichtige Waffe ohne die erforderliche Erlaubnis besitzt oder führt, wird bestraft.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
10–40Tage Haft
5.000–40.000Euro Geldstrafe