Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / WaffG / § 30

Waffengesetz

§ 30 Unerlaubter Waffenbesitz

Bundesrecht Vergehen Aktiv
Wer eine erlaubnispflichtige Waffe ohne die erforderliche Erlaubnis besitzt oder führt, wird bestraft.

Strafrahmen des Kreisgerichts

Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.

10–40Tage Haft
5.000–40.000Euro Geldstrafe