§ 31 Waffenhandel
Bundesrecht
Verbrechen Aktiv
Wer ohne Erlaubnis mit Waffen oder Munition Handel treibt, wird bestraft.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
30–90Tage Haft
25.000–120.000Euro Geldstrafe