Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / WaffG / § 31

Waffengesetz

§ 31 Waffenhandel

Bundesrecht Verbrechen Aktiv
Wer ohne Erlaubnis mit Waffen oder Munition Handel treibt, wird bestraft.

Strafrahmen des Kreisgerichts

Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.

30–90Tage Haft
25.000–120.000Euro Geldstrafe