Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises
Geltendes Recht im Kreis Lindenberg

Gesetzbuch

Das im Kreis Lindenberg geltende Bundesrecht im amtlichen Wortlaut, dazu das Ortsrecht des Kreises. Bestraft wird nur, was hier steht.

2 Vorschriften

WaffG — Waffengesetz

Amtliche Fassung beim Bund
§ 30 Unerlaubter Waffenbesitz Vergehen

Wer eine erlaubnispflichtige Waffe ohne die erforderliche Erlaubnis besitzt oder führt, wird bestraft.

WaffG Haft 10–40 Tage · Geldstrafe bis 40.000,00 €
§ 31 Waffenhandel Verbrechen

Wer ohne Erlaubnis mit Waffen oder Munition Handel treibt, wird bestraft.

WaffG Haft 30–90 Tage · Geldstrafe bis 120.000,00 €
Zur Herkunft der Texte

Das Bundesrecht wird im amtlichen Wortlaut von gesetze-im-internet.de übernommen, dem Angebot des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesamts für Justiz. Änderungen daran nimmt das Kreisgericht nicht vor. Die bei einzelnen Vorschriften angegebenen Strafrahmen sind dagegen eine eigene Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb und stehen so nicht im Gesetz.