Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StVG / § 40

Straßenverkehrsgesetz

§ 40 Trunkenheit im Verkehr

Bundesrecht Vergehen Aktiv
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird bestraft.

Strafrahmen des Kreisgerichts

Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.

3–18Tage Haft
2.000–12.000Euro Geldstrafe