§ 40 Trunkenheit im Verkehr
Bundesrecht
Vergehen Aktiv
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird bestraft.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
3–18Tage Haft
2.000–12.000Euro Geldstrafe