Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StVG / § 41

Straßenverkehrsgesetz

§ 41 Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Bundesrecht Vergehen Aktiv
Wer im Straßenverkehr ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder daran teilnimmt, wird bestraft.

Strafrahmen des Kreisgerichts

Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.

5–25Tage Haft
5.000–30.000Euro Geldstrafe