§ 41 Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
Bundesrecht
Vergehen Aktiv
Wer im Straßenverkehr ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder daran teilnimmt, wird bestraft.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
5–25Tage Haft
5.000–30.000Euro Geldstrafe