Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises
Geltendes Recht im Kreis Lindenberg

Gesetzbuch

Das im Kreis Lindenberg geltende Bundesrecht im amtlichen Wortlaut, dazu das Ortsrecht des Kreises. Bestraft wird nur, was hier steht.

3 Vorschriften

StVG — Straßenverkehrsgesetz

Amtliche Fassung beim Bund
§ 40 Trunkenheit im Verkehr Vergehen

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird bestraft.

StVG Haft 3–18 Tage · Geldstrafe bis 12.000,00 €

Wer im Straßenverkehr ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder daran teilnimmt, wird bestraft.

StVG Haft 5–25 Tage · Geldstrafe bis 30.000,00 €
§ 42 Fahren ohne Fahrerlaubnis Vergehen

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt, wird bestraft.

StVG Haft 0–10 Tage · Geldstrafe bis 9.000,00 €
Zur Herkunft der Texte

Das Bundesrecht wird im amtlichen Wortlaut von gesetze-im-internet.de übernommen, dem Angebot des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesamts für Justiz. Änderungen daran nimmt das Kreisgericht nicht vor. Die bei einzelnen Vorschriften angegebenen Strafrahmen sind dagegen eine eigene Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb und stehen so nicht im Gesetz.