Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 70

Strafprozeßordnung

§ 70 Richtervorbehalt

Bundesrecht Aktiv
Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen sowie Freiheits- und höhere Geldstrafen bedürfen einer richterlichen Entscheidung. Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft vorläufig anordnen; die richterliche Bestätigung ist unverzüglich nachzuholen.