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Gesetzbuch / ÄPRD / Präambel

Ärzte-, Pflege- und Rettungsdienstgesetz des Kreises Lindenberg

Präambel Präambel

Ortsrecht Lindenberg Aktiv

Der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung gehört zu den grundlegenden Aufgaben des Gesundheitswesens. Eine leistungsfähige und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung setzt eine enge Zusammenarbeit aller im Gesundheitswesen tätigen Einrichtungen und Berufsgruppen voraus.

Dieses Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Organisation, Zusammenarbeit sowie die Aufgabenwahrnehmung des ärztlichen Dienstes, des Pflegedienstes und des Rettungsdienstes innerhalb der Stadt Lindenberg. Es dient der Sicherstellung einer bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sowie der Festlegung einheitlicher organisatorischer und fachlicher Grundsätze.

Die Vorschriften dieses Gesetzes sind vor allen im Geltungsbereich tätigen Personen zu beachten und bilden die Grundlage für die Wahrnehmung medizinischer Aufgaben sowie die Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungen.