Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 332

Strafprozeßordnung · Dritter Abschnitt Berufung

§ 332 Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzliche Hauptverhandlung

Bundesrecht Aktiv

Im übrigen gelten die im sechsten Abschnitt des zweiten Buches über die Hauptverhandlung gegebenen Vorschriften.