Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 312

Strafprozeßordnung · Dritter Abschnitt Berufung

§ 312 Zulässigkeit

Bundesrecht Aktiv

Gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist Berufung zulässig.