Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 334

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 3 Versprechen der Leistung an einen Dritten

§ 334 Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten

Bundesrecht Aktiv

Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.