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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 471

Bürgerliches Gesetzbuch · Kapitel 3 Vorkauf

§ 471 Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz

Bundesrecht Aktiv

Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt.