Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1583

Bürgerliches Gesetzbuch · Kapitel 3 Leistungsfähigkeit und Rangfolge

§ 1583 Einfluss des Güterstands

Bundesrecht Aktiv

Lebt der Verpflichtete im Falle der Wiederheirat mit seinem neuen Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft, so ist § 1604 entsprechend anzuwenden.