Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1601

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1601 Unterhaltsverpflichtete

Bundesrecht Aktiv

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.