Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1612c

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1612c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen

Bundesrecht Aktiv

§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.