Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1618

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 4 Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen

§ 1618 Pflicht zu Beistand und Rücksicht

Bundesrecht Aktiv

Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.