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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1956

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 1 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts

§ 1956 Anfechtung der Fristversäumung

Bundesrecht Aktiv

Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.