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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2021

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 3 Erbschaftsanspruch

§ 2021 Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

Bundesrecht Aktiv

Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.