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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2257

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments

§ 2257 Widerruf des Widerrufs

Bundesrecht Aktiv

Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.