Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2274

Bürgerliches Gesetzbuch · Abschnitt 4 Erbvertrag

§ 2274 Persönlicher Abschluss

Bundesrecht Aktiv

Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen.