Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2275

Bürgerliches Gesetzbuch · Abschnitt 4 Erbvertrag

§ 2275 Voraussetzungen

Bundesrecht Aktiv

Einen Erbvertrag kann als Erblasser nur schließen, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist.