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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2317

Bürgerliches Gesetzbuch · Abschnitt 5 Pflichtteil

§ 2317 Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs

Bundesrecht Aktiv

(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall.

(2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.