Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 5

Strafprozeßordnung · Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 5 Maßgebendes Verfahren

Bundesrecht Aktiv

Für die Dauer der Verbindung ist der Straffall, der zur Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung gehört, für das Verfahren maßgebend.