Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 6

Strafprozeßordnung · Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 6 Prüfung der sachlichen Zuständigkeit

Bundesrecht Aktiv

Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.