Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 151

Strafprozeßordnung · Erster Abschnitt Öffentliche Klage

§ 151 Anklagegrundsatz

Bundesrecht Aktiv

Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.