Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 152a

Strafprozeßordnung · Erster Abschnitt Öffentliche Klage

§ 152a Landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten

Bundesrecht Aktiv

Landesgesetzliche Vorschriften über die Voraussetzungen, unter denen gegen Mitglieder eines Organs der Gesetzgebung eine Strafverfolgung eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, sind auch für die anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland und den Bund wirksam.