Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 227

Strafprozeßordnung · Sechster Abschnitt Hauptverhandlung

§ 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger

Bundesrecht Aktiv

Es können mehrere Beamte der Staatsanwaltschaft und mehrere Verteidiger in der Hauptverhandlung mitwirken und ihre Verrichtungen unter sich teilen.