Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 382

Strafprozeßordnung · Zweiter Abschnitt Privatklage

§ 382 Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten

Bundesrecht Aktiv

Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit.