Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 272

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 1 Verpflichtung zur Leistung

§ 272 Zwischenzinsen

Bundesrecht Aktiv

Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt.