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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 375

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 2 Hinterlegung

§ 375 Rückwirkung bei Postübersendung

Bundesrecht Aktiv

Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück.