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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 943

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 2 Ersitzung

§ 943 Ersitzung bei Rechtsnachfolge

Bundesrecht Aktiv

Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.