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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 944

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 2 Ersitzung

§ 944 Erbschaftsbesitzer

Bundesrecht Aktiv

Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.