Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1364

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Gesetzliches Güterrecht

§ 1364 Vermögensverwaltung

Bundesrecht Aktiv

Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbständig; er ist jedoch in der Verwaltung seines Vermögens nach Maßgabe der folgenden Vorschriften beschränkt.