Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1367

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Gesetzliches Güterrecht

§ 1367 Einseitige Rechtsgeschäfte

Bundesrecht Aktiv

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ohne die erforderliche Einwilligung vorgenommen wird, ist unwirksam.