Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1759

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Annahme Minderjähriger

§ 1759 Aufhebung des Annahmeverhältnisses

Bundesrecht Aktiv

Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der §§ 1760, 1763 aufgehoben werden.