Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2150

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 4 Vermächtnis

§ 2150 Vorausvermächtnis

Bundesrecht Aktiv

Das einem Erben zugewendete Vermächtnis (Vorausvermächtnis) gilt als Vermächtnis auch insoweit, als der Erbe selbst beschwert ist.