Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2353

Bürgerliches Gesetzbuch · Abschnitt 8 Erbschein

§ 2353 Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag

Bundesrecht Aktiv

Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein).