Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2363

Bürgerliches Gesetzbuch · Abschnitt 8 Erbschein

§ 2363 Herausgabeanspruch des Nacherben und des Testamentsvollstreckers

Bundesrecht Aktiv

Dem Nacherben sowie dem Testamentsvollstrecker steht das in § 2362 Absatz 1 bestimmte Recht zu.