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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 15

Strafgesetzbuch · Erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit

§ 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Bundesrecht Aktiv

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.