Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 26

Strafgesetzbuch · Dritter Titel Täterschaft und Teilnahme

§ 26 Anstiftung

Bundesrecht Aktiv

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.