Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 29

Strafgesetzbuch · Dritter Titel Täterschaft und Teilnahme

§ 29 Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten

Bundesrecht Aktiv

Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.