Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 206

Strafprozeßordnung · Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens

§ 206 Keine Bindung an Anträge

Bundesrecht Aktiv

Das Gericht ist bei der Beschlußfassung an die Anträge der Staatsanwaltschaft nicht gebunden.