Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 242

Strafprozeßordnung · Sechster Abschnitt Hauptverhandlung

§ 242 Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen

Bundesrecht Aktiv

Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.