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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / ÄPRD / § 7

Ärzte-, Pflege- und Rettungsdienstgesetz des Kreises Lindenberg · Abschnitt 2 – Arzneimittel und Medikamentenfreigaben

§ 7 Voraussetzungen der Medikamentenfreigabe

Ortsrecht Lindenberg Aktiv
(1) Die Berechtigung zur Anwendung freigegebener Arzneimittel setzt voraus, dass die betreffende Person
a)
die erforderliche Berufsqualifikation besitzt,
b)
in die Anwendung der jeweiligen Arzneimittel eingewiesen wurde,
c)
die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweisen kann.

(2) Die Freigabe kann eingeschränkt oder widerrufen werden, sofern die fachlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder erhebliche Zweifel an der sicheren Anwendung bestehen.