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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / ÄPRD / § 8

Ärzte-, Pflege- und Rettungsdienstgesetz des Kreises Lindenberg · Abschnitt 2 – Arzneimittel und Medikamentenfreigaben

§ 8 Anlage 1 – Medikamentenfreigaben

Ortsrecht Lindenberg Aktiv

Die Zuordnung der einzelnen Arzneimittel zu den jeweiligen Freigabestufen erfolgt in Anlage 1 dieses Gesetzes.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Gesetzes und kann durch die zuständige medizinische Leitung angepasst werden, sofern dies aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse, gesetzlicher Änderungen oder organisatorischer Erfordernisse notwendig wird.