§ 8 Anlage 1 – Medikamentenfreigaben
Ortsrecht Lindenberg
Aktiv
Die Zuordnung der einzelnen Arzneimittel zu den jeweiligen Freigabestufen erfolgt in Anlage 1 dieses Gesetzes.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Gesetzes und kann durch die zuständige medizinische Leitung angepasst werden, sofern dies aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse, gesetzlicher Änderungen oder organisatorischer Erfordernisse notwendig wird.