Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 300

Strafprozeßordnung · Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§ 300 Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels

Bundesrecht Aktiv

Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich.