Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 392

Strafprozeßordnung · Zweiter Abschnitt Privatklage

§ 392 Wirkung der Rücknahme

Bundesrecht Aktiv

Die zurückgenommene Privatklage kann nicht von neuem erhoben werden.